Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
Bezeichnung: |
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz |
Gremium: |
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz |
Datum: |
Di, 22.10.2024 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
16:32 - 16:53 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln |
Ort: |
Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Formelle Angelegenheiten |
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Ö 2 |
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Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 23.09.2024 |
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2024/966 |
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Ö 3 |
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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner |
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Ö 4 |
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Bericht der Verwaltung |
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Ö 5 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnquartier Am Schulzentrum", Ortschaft Hohenhameln, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung |
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2024/086 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2 - Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, in dem dieser sich gegenüber der Gemeinde verpflichtet, je Wohneinheit der geplanten mehrgeschossigen Wohnhäuser mindestens 1 KFZ-Einstellplatz innerhalb des Plangebietes herzustellen.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnquartier Am Schulzentrum“, Ortschaft Hohenhameln, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung.
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GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz DATUM: Di, 22.10.2024 TOP: Ö 5 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Di, 22.10.2024 TOP: Ö 5 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, in dem dieser sich gegenüber der Gemeinde verpflichtet, je Wohneinheit der geplanten mehrgeschossigen Wohnhäuser mindestens 1 KFZ-Einstellplatz innerhalb des Plangebietes herzustellen.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnquartier Am Schulzentrum“, Ortschaft Hohenhameln, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 21 | | | Nein-Stimmen: 1 | | | Enthaltungen: 0 | | |
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Ö 6 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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