Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schanze“, Ortschaft Soßmar, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.