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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen
Gremium: Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen
Datum: Do, 13.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 18:57 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Formelle Angelegenheiten    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 01.03.2018
2018/246  
Ö 3  
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner    
Ö 4  
Bericht der Verwaltung    
Ö 5  
Haushaltssicherung 2019; 1. Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln 2. Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Hohenhameln 3. Jährlicher Zuschuss an die Realverbände
2018/049  
    VORLAGE
   

1. Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln wird mit Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben.

2. Die Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer werden ab 01.01.2019 per Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)570 v.H.,

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)570 v.H.,

Gewerbesteuer400 v.H.

3. Ab 01.01.2019 wird den zum 01.01. eines Jahres bestehenden Realverbänden jährlich ein Zuschuss in Höhe von 3,00 Euro/ha Verbandsfläche gezahlt.

 

 

   
    GREMIUM: Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen    DATUM: Do, 13.09.2018    TOP: Ö 5
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:
1. Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln wird mit Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben.

2. Die Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer werden ab 01.01.2019 per Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)570 v.H.,

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)570 v.H.,

Gewerbesteuer400 v.H.

3. Ab 01.01.2019 wird den zum 01.01. eines Jahres bestehenden Realverbänden jährlich ein Zuschuss in Höhe von 3,00 Euro/ha Verbandsfläche gezahlt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig

   
    GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln    DATUM: Do, 27.09.2018    TOP: Ö 5
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

 

Beschluss:
 

  1. Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln wird mit Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben.
  2. Die Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer werden ab 01.01.2019 per Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)570 v.H.,

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)570 v.H.,

Gewerbesteuer400 v.H.

  1. Ab 01.01.2019 wird den zum 01.01. eines Jahres bestehenden Realverbänden jährlich ein Zuschuss in Höhe von 3,00 Euro/ha Verbandsfläche gezahlt.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

6

Enthaltungen:

1

 

Ö 6  
Anträge und Anfragen