Bürgerinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Formelle Angelegenheiten | ||||||||||
Ö 2 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 15.12.2022 | 2022/739 | |||||||||
Ö 3 | Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner | ||||||||||
Ö 4 | Bericht der Verwaltung | ||||||||||
Ö 5 | Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 sowie Investitionsprogramm bis 2026 | 2023/002 | |||||||||
Ö 6 | Aufnahme eines Investitionskredits | 2023/003 | |||||||||
Ö 7 | Jahresabschluss 2020 - Beschluss über den Jahresabschluss | 2023/014 | |||||||||
Ö 8 | Jahresabschluss 2020 - Bildung von Überschussrücklagen | 2023/015 | |||||||||
Ö 9 | Jahresabschluss 2020 - Entlastung des Bürgermeisters | 2023/016 | |||||||||
Ö 10 | Überörtliche Kommunalprüfung durch die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs; Kindertagesstättenbedarfsplanung und Kindertagespflege | 2023/021 | |||||||||
Ö 11 | Sanierung des Verbindungswegs Mehrum - Equord | 2023/008 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
1. Die Sanierung des Verbindungswegs Mehrum – Equord wird gemäß der anliegenden Entwurfsplanung und wie im Sachverhalt beschrieben ausgeführt. 2. Die Sanierung des Stichweges zum Grundstück Mehrumer Weg 9 wird unverändert gemäß Ratsbeschluss vom 30.06.2022 ausgeführt. 3. Das Vergabeverfahren für die Bauleistungen wird durch die zentrale Vergabestelle des Landkreises Peine durchgeführt. Der Auftrag zur Sanierung des überörtlichen Verbindungswegs zwischen Mehrum und Equord ist anschließend an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.
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GREMIUM: Ortsrat Equord DATUM: Mi, 01.02.2023 TOP: Ö 7 | |||||||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: 1. Die Sanierung des Verbindungswegs Mehrum – Equord wird gemäß der anliegenden Entwurfsplanung und wie im Sachverhalt beschrieben ausgeführt. 2. Die Sanierung des Stichweges zum Grundstück Mehrumer Weg 9 wird unverändert gemäß Ratsbeschluss vom 30.06.2022 ausgeführt. 3. Das Vergabeverfahren für die Bauleistungen wird durch die zentrale Vergabestelle des Landkreises Peine durchgeführt. Der Auftrag zur Sanierung des überörtlichen Verbindungswegs zwischen Mehrum und Equord ist anschließend an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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GREMIUM: Ortsrat Mehrum DATUM: Di, 07.02.2023 TOP: Ö 7 | |||||||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
- Der Ortsrat Mehrum begrüßt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h, da ohne absehbar geplanten Radweg die Sicherheit für Radfahrende und Fußgehende deutlich erhöht wird. - Nach Auffassung des Ortsrates Mehrum ist der Erhalt des überwiegenden Birkenbaumbestandes nicht notwendig, da die Bäume ohnehin entweder geschwächt sind oder durch zukünftigen Wassermangel nicht nachhaltig erhalten werden können. Insofern können die Bäume gefällt und auf eine Verengung verzichtet werden. Eine Ersatzpflanzung von widerstandsfähigen Bäumen in größerem Abstand zum Straßenbereich wird vom Ortsrat Mehrum durchgeführt, sofern die Beschaffung durch den Bauhof erfolgt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig |
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 16.02.2023 TOP: Ö 11 | |||||||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
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Ö 12 | Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion: Anerkennung und Wertschätzung ehrenamtlicher Tätigkeit | 2023/011 | |||||||||
Ö 13 | Antrag der Gruppe "Wir für Hohenhameln": Schaffung weiterer E-Ladestationen | 2023/012 | |||||||||
Ö 14 | Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Regionales Wassermengenmanagement unterstützen | 2023/017 | |||||||||
Ö 15 | Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion: a) Aufhebung des Teilbeschlusses zum Antrag 2020/092 von Herrn Habermann zur Entnahme von Grundwasser in der Gemarkung Clauen, hier Punkt 2. Antrag auf Verlegung einer unterirdischen Beregnungsleitung auf gemeindlichen Flächen. b) Die Verlegung einer Beregnungsleitung über gemeindeeigene Flächen wird Herrn Habermann nicht gestattet. | 2023/022 | |||||||||
Ö 16 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlagen zum Haushaltsplanentwurf (747 KB) |