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Auszug - Anwendung der Übergangsregelung zum Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b Umsatzsteuergesetz  

Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 07.12.2016 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:32 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2016/093 Anwendung der Übergangsregelung zum Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b Umsatzsteuergesetz
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
 
Beschluss


Beschluss:
In teilweiser Ergänzung des Beschlussvorschlags empfehlen die Mitglieder des Finanzausschusses einvernehmlich folgendes: Der Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem Finanzamt die Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz abzugeben, um von der Übergangsregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz Gebrauch zu machen und die bisherige Rechtslage nach dem 31.12.2016 weiterhin anzuwenden. Entscheidungsreife Unterlagen sind bis Dezember 2017 vorzulegen.