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Auszug - Anwendung der Übergangsregelung zum Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b Umsatzsteuergesetz
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Beschluss |
Beschluss:
In teilweiser Ergänzung des Beschlussvorschlags empfehlen die Mitglieder des Finanzausschusses einvernehmlich folgendes: Der Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem Finanzamt die Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz abzugeben, um von der Übergangsregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz Gebrauch zu machen und die bisherige Rechtslage nach dem 31.12.2016 weiterhin anzuwenden. Entscheidungsreife Unterlagen sind bis Dezember 2017 vorzulegen.