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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnpark Auf der Burg", Ortschaft Hohenhameln, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) a) Beschluss über den Entwurf b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behördenund sonstigen Träger öffentlicher Belange  

Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 12.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2022/108 Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnpark Auf der Burg", Ortschaft Hohenhameln, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Aktenzeichen:622-108
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Goldbeck berichtet von einstimmiger Zustimmung im Ortsrat Hohenhameln unter der Maßgabe zur Prüfung eines Halteverbots im Klapperberg.

FBL Bothmer berichtet, dass nach Fertigstellung der Bebauung eine Begehung mit der Straßenverkehrsbehörde zur Feststellung der tatsächlichen Parksituation und einhergehender Beschränkungen des ruhenden Verkehrs stattfinden soll.

Ratsherr Böker verweist auf Punkt 5 der Stellungnahme des Wasserverbands Peine zur Wasserversorgung im Brandfall mit Ergebnis nicht ausreichender Versorgungssicherheit der geforderten Menge.

FBL Bothmer stellt fest, dass für die geforderte Sicherstellung der Löschwasserversorgung vorhandenen Zisternen ausreichend sein sollten.

 


Beschluss:
 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnpark Auf der Burg“, Ortschaft Hohenhameln, wird nach dem vorliegenden Entwurf im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0