Bürgerinformationssystem
Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnpark Auf der Burg", Ortschaft Hohenhameln, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) a) Beschluss über den Entwurf b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behördenund sonstigen Träger öffentlicher Belange
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Ratsherr Goldbeck berichtet von einstimmiger Zustimmung im Ortsrat Hohenhameln unter der Maßgabe zur Prüfung eines Halteverbots im Klapperberg.
FBL Bothmer berichtet, dass nach Fertigstellung der Bebauung eine Begehung mit der Straßenverkehrsbehörde zur Feststellung der tatsächlichen Parksituation und einhergehender Beschränkungen des ruhenden Verkehrs stattfinden soll.
Ratsherr Böker verweist auf Punkt 5 der Stellungnahme des Wasserverbands Peine zur Wasserversorgung im Brandfall mit Ergebnis nicht ausreichender Versorgungssicherheit der geforderten Menge.
FBL Bothmer stellt fest, dass für die geforderte Sicherstellung der Löschwasserversorgung vorhandenen Zisternen ausreichend sein sollten.
Beschluss:
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnpark Auf der Burg“, Ortschaft Hohenhameln, wird nach dem vorliegenden Entwurf im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |