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Auszug - Verpflichtung des Ortsratsmitgliedes Oliver Kümmel
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Wortprotokoll Beschluss |
Oliver Kümmel ist Nachrücker für die aus dem Ortsrat Hohenhameln ausgeschiedene Sharon Heermann.
Er hat bereits schriftlich mitgeteilt, dass er den Sitz annimmt.
Der 1. Stellvertretende Ortsbürgermeister weist Oliver Kümmel gem. § 91 Abs. 4 Satz 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NkomVG) auf seine Pflichten nach §§ 40 bis 42 NkomVG (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) hin, und verpflichtet ihn förmlich, seine Aufgaben als Ortsratsmitglied nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Beschluss:
Die Erklärung über die Verpflichtung liegt ihm vor und wird von ihm handschriftlich unterzeichnet.