Bürgerinformationssystem
Auszug - Bericht der Verwaltung
|
Wortprotokoll |
Derzeit sind 112 Asylbewerber (Altfälle), davon sind 52 Personen minderjährig, in der Gemeinde aufgenommen. Es leben 39 Personen in gemeindeeigenem Wohnraum, 47 Personen in angemieteten Wohnungen und 26 Personen konnten zwischenzeitlich selbst Wohnraum anmieten.
Flüchtlingszahlen: Stand 01.12.2023
Die Zahl der untergebrachten ukrainischen Flüchtlinge einschl. Drittstaater seit Kriegsbeginn beträgt insgesamt 165 Flüchtlinge, davon sind 67 Personen minderjährig. Hiervon sind 125 Personen aus der Ukraine und 40 Personen aus Drittstaaten.
Unterbringung:
- 23 Personen in gemeindlichen Unterkünften
- 128 Personen in angemieteten Wohnräumen
- 14 Personen in privaten Wohnungen
Am 19.12.2023 werden weitere fünf Personen der Gemeinde Hohenhameln zugewiesen. Die Gemeinde Hohenhameln ist daher weiter auf der Suche nach geeignetem Wohnraum.
Für das Kindergartenjahr 2024/2025 sollen Anmeldungen über ein Onlineportal abgegeben werden. Die Anmeldefrist für die Einrichtungen im Gemeindegebiet ist der 15.03.2024. Eine Freigabe des online-Anmeldeprogramms erfolgt voraussichtlich zu Beginn des neuen Jahres. Einzelheiten werden zu gegebener Zeit auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht.
Am 30.11.2023 hat Frau Sabrina Hochschild ihr Amt als Vertreterin der Menschen mit Beeinträchtigungen niedergelegt und scheidet als kooptiertes Mitglied im Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur aus. Eine Ersatzperson gibt es derzeit nicht.
Hallenbad Mehrum
Zwischenzeitlich liegt eine Grobkostenschätzung des beauftragten Fachplanungsbüros für den Anteil der Haustechnik vor. Die Baukostensteigerung beträgt 23,92 % gegenüber der Berechnungsgrundlage im Jahr 2021.
Mit Vorlage der ersten Zahlen für den gesamten Bereich der Haustechnik erfolgt verwaltungsseitig die vorabschlägige Schätzung von 4.600.000 € zur Einstellung im Haushalt 2024, um die ersten Maßnahmen der geförderten energetischen Sanierung durchführen zu können. Als Grobkostenschätzung beläuft sich die Gesamtsumme auf netto 8.500.000 €.
Die Planung hat gerade erst begonnen. Eine verlässliche Kostenberechnung ist vor März 2024 nicht vorlegbar, sodass für jede Entscheidungsoption die Datenbasis noch zu unsicher ist.
Im Entscheidungsfall zur Durchführung der Sanierung und Umsetzung des Bauabschnitts 1 sind im Spätsommer/Herbst 2024 die Ausschreibungen der Baugewerke durchzuführen, da andernfalls die Fertigstellung innerhalb des maximalen Förderzeitraums Ende 2025 nicht einhaltbar ist.
Seitens des Fördermittelgebers wird eine Verlängerungsoption um 12 Monate auf begründete Antragsstellung (bis spätestens 30.06.2025) gewährt. Voraussetzungen für eine Verlängerung sind im Wesentlichen Unwägbarkeiten wie erfolglose/ zu wiederholende Ausschreibungsverfahren, Insolvenz eines bereits beauftragten/ ausführenden Unternehmens u. ä. Die bauliche Ausführung muss zum Zeitpunkt des Verlängerungsantrages jedoch begonnen haben.
Im Entscheidungsfall gegen die Sanierung entstehen bis März 2024 im Vergleich zu den Einzelsummen bzw. der Gesamtsumme nur geringe zusätzliche Planungskosten.
Im Entscheidungsfall gegen die Sanierung ist bei dem Hallenbad eine maximale Restnutzungsdauer von ca. 5-7 Jahren zu erwarten. Der Ausfall der ersten betriebswichtigen Komponente (Lüftung, Elektro, Steuerung, Beckenabdichtung, Beckenkopf, etc.) führt folgelogisch zur Stilllegung des Hallenbades.