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Auszug - Investive Sportförderung: Verteilung der bereitgestellten Haushaltsmittel 2024
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Kooptiertes Mitglied Aumann bittet die Verwaltung zu prüfen, ob der %-Anteil von 25% nicht auf 33% erhöht werden kann da es sich um eine spezielle Sportförderung handelt.
Antwort über das Protokoll:
Gemäß VI. Nr. 4 der Sportförderrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln heißt es „Für den Bau, Ausbau und die Erneuerung von Spezialsportanlagen (Tennis, Reitsport, Sportkegeln, Sportschießen, Segelflugsport, Surfen, Golf u. ä.) ….können Zuschüsse bis zu 25 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtkosten gewährt werden…“. In anderen Fällen erfolgt der Zuschuss nach VI. Nr. 2 bis zu einem Drittel der
zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
Die Förderrichtlinien sehen hier daher lediglich eine Förderung von 25 % vor.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der Sportförderrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln die Verteilung der Haushaltsmittel im Bereich der investiven Sportförderung für das Jahr 2024 wie im Sachverhalt dargestellt vorzunehmen.
Die Mittelverteilung für 2024 setzt allerdings die Rechtskraft des Haushaltes 2024 voraus.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
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