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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes "Ehemaliger Kohlehafen" zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes "Ackerköpfe", Ortschaft Mehrum; a) Beratung über den Entwurf b) Beschluss über die Veröffentlichung im Internet und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  

Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Gemeinde Hohenhameln Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 26.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2024/071 Aufstellung des Bebauungsplanes "Ehemaliger Kohlehafen" zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes "Ackerköpfe", Ortschaft Mehrum;
a) Beratung über den Entwurf
b) Beschluss über die Veröffentlichung im Internet und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Den Mitgliedern des Gemeinderates wird eine Tischvorlage mit dem geänderten Beschlussvorschlag des Verwaltungsausschusses vorgelegt.

 


Beschluss:
 

  1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Ehemaliger Kohlehafen“, Ortschaft Mehrum, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf und die Begründung bzgl. der Ausbauplanung für den Knotenunkt (L 413/Ackerköpfe/Weg Kohlehafen) nach Abstimmung mit der NLStBV zu präzisieren.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

  1. Eine weitere Verkehrsbelastung der Anwohner/-innen der Triftstraße ist nicht zumutbar. Deshalb wird die Verwaltung beauftragt mit der Verkehrsbehörde möglichst zu vereinbaren, dass der Schwerlastverkehr nicht die Triftstraße benutzen darf.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig