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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnquartier Am Schulzentrum", Ortschaft Hohenhameln, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB); a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung
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Wortprotokoll |
Nach kurzer Diskussion, insbesondere über die Anzahl der notwendigen Stellplätze, empfiehlt der Ausschuss:
Beschluss:
1. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, in dem dieser sich
gegenüber der Gemeinde verpflichtet, je Wohneinheit der geplanten mehrgeschossigen
Wohnhäuser mindestens 1 KFZ-Einstellplatz innerhalb des Plangebietes herzustellen.
2. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die
während der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen
sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
3. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Wohnquartier Am Schulzentrum“, Ortschaft Hohenhameln, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und
§ 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 1
Enthaltung: /