Bürgerinformationssystem
Auszug - Bericht der Verwaltung
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Wortprotokoll |
Zu den Anfragen aus den letzten Sitzungen sind folgende Stellungnahmen des Straßenverkehrsamtes Peine eingegangen:
- Zur Vorfahrtsregelung "Ackerrain" wurde eine entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung erteilt und die Beschilderung aufgestellt.
- Die Straße "Postgasse" mündet über einen abgesenkten Bordstein auf die B 494 ("Clauener Straße"). Damit hat grundsätzlich der Verkehr auf der Bundesstraße Vorfahrt. Eine Beschilderung kann daher entfallen.
- Beim Abbiegeverkehr von der B 494 in Richtung K 40 ("Harberstraße") gilt "rechts vor links", da keine Beschilderung vorhanden ist. Darüber hinaus ist kein Unfallgeschehen bekannt, was eine Beschilderung notwendig machen könnte.
- Bei der damaligen Planung der Hohenhamelner Ortsdurchfahrt wurden alle Möglichkeiten, Fußgängern die Querung der Straße zu ermöglichen geprüft. Das Problem war damals und ist es auch heute noch, dass an der Straße sehr viele Grundstückszufahrten liegen. Ein Fußgängerüberweg, der heute nicht mehr gebaut wird, bzw. Querungshilfen können aus Sicherheitsgründen nicht unmittelbar an einer Grundstückszufahrt liegen, was im Bereich des "Hausärztezentrums" der Fall ist. Daher wird hier keine Möglichkeit gesehen, zusätzliche Querungshilfen für Fußgänger einzurichten.
- Zur Verkehrsregelung "Ohlumer Straße"/Grundschule wird es einen Ortstermin mit dem Straßenverkehrsamt geben.
- In § 41 VwV-StVO zu Zeichen 274 (zul. Höchstgeschwindigkeit) wird ausgeführt, dass vor dem Beginn geschlossener Ortschaften Geschwindigkeitsbeschränkungen zur stufenweisen Anpassung an die innerorts zulässige Geschwindigkeit nur angeordnet werden dürfen, wenn die Ortstafel nicht rechtzeitig, im Regelfall auf eine Entfernung von mindestens 100 m, erkennbar ist. Diese Voraussetzungen sind im Bereich der Ortseinfahrt Hohenhameln aus Richtung Bierbergen kommend nicht erfüllt, so dass eine stufenweise Trichterung der Geschwindigkeit nicht möglich ist.
Die Anfrage "Aufstellen von Verbotsschildern zur Ablagerung von Müll am Schildbaum und einmalige Säuberung durch den Bauhof" wurde zuständigkeitshalber an den Abfallwirtschaftsbetrieb weitergeleitet, da sich die Örtlichkeit außerhalb der geschlossenen Ortschaft befindet.
Mit den Anliegern "Hermann-Löns-Straße 1, 2" und "Clauener Straße 31" konnte eine schriftliche Nutzungsvereinbarung zum gemeindeeigenen Seitenstreifen an der "Hermann-Löns-Straße" zu einem angemessenen Nutzungsentgelt abgeschlossen werden.
Damit ist der Rückbau der bestehenden Einfriedungen abgewendet und die Pflege in Zukunft geregelt.
Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenhameln handelt es sich beim Abschluss eines Pachtvertrages bis zu einem Wert von 1.000,00 € (Monatsbetrag) um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das der Bürgermeister zuständig ist. Eine Ausschreibungspflicht gibt es nicht. Die Verpachtung kann freihändig vergeben werden. Bei der Verpachtung von Grünland östlich des "Pfannteiches" liegt das Angebot der bisherigen Pächterin vor. Gegen den Abschluss eines Pachtvertrages bestehen verwaltungsseitig weiterhin keine Bedenken, so dass bei Zustimmung des Ortsrates ein Jahresvertrag abgeschlossen wird; diese wird seitens des Ortsrates erteilt.
Für den ehemaligen NP-Markt und das rückwärtige Gelände wurde zur Errichtung eines Edeka-Marktes eine Markterkundung in Auftrag gegeben.
Für das Steinbach-Gelände läuft derzeit die Prüfung seniorengerechter Wohnbebauung durch einen Investor.
Für das Dorfgemeinschaftshaus wurde ein Tisch-Wagen beschafft.
Hinsichtlich der Sanierung und Umgestaltung des "Zimmerplatzes" hat am 28.06.2017 ein Ortstermin mit der Straßenmeisterei Ilsede und dem Landkreis Peine als Baulastträger der einmündenden Straßen (B 494 und K 41) stattgefunden. Durch die geforderten Änderungen zu der Planung (u. a. Vorziehen der Rampensteine bis zur Fahrbahnkante der B 494) entstehen geschätzte Mehrkosten von ca. 30.000,00 €. Weiterhin ist mit beiden Straßenbaulastträgern eine Vereinbarung über die zukünftige Unterhaltung der Einmündungsbereiche abzuschließen.
Nachrichtlich: Durch die Mehrkosten erhöhen sich die Gesamtkosten. Dementsprechend werden für diese Gesamtkosten Fördermittel beantragt. Nach Abzug der Fördermittel wird dann die Restsumme gemäß Straßenbaubeitragssatzung anteilig zwischen der Gemeinde und den Anliegern aufgeteilt.
Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Braunschweig hat mit Schreiben vom 23.08.2017 den Förderzeitraum für öffentliche Anträge der Dorferneuerung Hohenhameln-Altdorf bis zum 31.12.2018 verlängert. Die Verlängerung erfolgt ausschließlich für die Maßnahmen "Umgestaltung Rathausvorplatz" und Neugestaltung der Straße "Im Hoken". Die Anträge müssen spätestens zum 15.09.2018 beim ArL vorliegen.