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Auszug - Bericht der Verwaltung
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Wortprotokoll |
- Die „Hohe Straße“ wurde im Rahmen der Dorferneuerung Hohenhameln in Pflasterbauweise ausgebaut. Nunmehr hat sich herausgestellt, dass die Fugen teilweise ausgespült sind und die Bettung sich massiv nachverfestigt hat. Dadurch liegen die Steine lose und klappern. Da die damals bauausführende Firma mittlerweile insolvent ist, können von ihr keine Reparaturarbeiten mehr im Rahmen der Gewährleistung ausgeführt werden. In Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro wird derzeit ein Sanierungskonzept ausgearbeitet. Vorgesehen ist, dass der gemeindliche Bauhof zunächst auf einem 100 m² großen Testfeld ein besonders geeignetes Bettungsmaterial einbaut.
- Mit Schreiben vom 05.02.2018 hat das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig die Änderungsgenehmigung nach dem BimSchG für die Änderung und Erweiterung der Biogasanlage im Mehrumer Industriegebiet „Ackerköpfe“ übersandt.
- Am 09.02.2018 hat die Telefónica Deutschland schriftlich den Baubeginn und die Inbetriebnahme für die Erweiterung des Mobilfunkstandortes auf dem Silo der “Raiffeisen“ um eine LTE-Sendeanlage mitgeteilt.
- Im Auftrag der Gemeinde wurde mit den Arbeiten zur Erschließung des 2. Teilabschnittes im Baugebiet „Mehrkamp“, Ortschaft Mehrum begonnen. In der Ortschaft Clauen führt der private Erschließungsträger derzeit die Bauarbeiten im Baugebiet „Harzblick II“ durch.
- Am 01.03.2018 wurde die neue Kindertagesstätte in Mehrum in Betrieb genommen. Bis auf das Außengelände und wenige Restarbeiten wurden die Bauarbeiten zur Errichtung des Gebäudes planmäßig fertiggestellt.
- Der Auftrag zur Sanierung des Rathausdaches wurde an eine Dachdeckerfirma aus Hohenhameln nach erneuter öffentlicher Ausschreibung vergeben. Heute wurde mit dem Gerüstbau begonnen.
- Das Ergebnis der Verkehrsuntersuchung zu den Bebauungsplänen „Am Schildbaum“ und dem „Gewerbegebiet Ost“ ist am 02.03.2018 eingegangen. Fazit ist, dass für das neue Wohnbaugebiet keine zusätzlichen baulichen Maßnahmen an den Knotenpunkten B 494/Ackerrain und der K 35/Ackerrain erforderlich sind. Für die Erschließung des neuen Gewerbegebietes ist es jedoch notwendig, die Kreuzung B 494/ Ackerrain/Verlängerung Ziegeleistraße umzubauen. In Frage kommt die Errichtung einer Lichtsignalanlage oder die Einrichtung eines Kreisverkehrs, der aus Sicht des Gutachters eine erheblich bessere Verkehrsqualität bedeuten, den Ortseingang städtebaulich betonen und noch deutliche Reserven für künftige Erweiterungen (Wohn- bzw. Gewerbegebiete) bieten würde.