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Auszug - Bericht der Verwaltung
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Wortprotokoll |
Verwaltungsvertreter Voges berichtet wie folgt:
- Die Ortsdurchfahrt Soßmar (L 477, Bierberger Straße/Jägerstraße) soll laut Straßenbauamt Wolfenbüttel in 2017 eine Deckenerneuerung erhalten. Weitere Maßnahmen sind nicht angedacht. Sollten verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der Ortsausfahrten geplant sein, dann müssen wahrscheinlich von der Gemeinde Mittel hierfür eingeplant werden. Zum Beispiel für einen Grundstückskauf, evtl. muss auch ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.
- Zum Thema Ausbau von Wegen in Soßmar berichtet er, das die Verlängerung Beekweg (Schrottplatz) und die Verlängerung Hasenwinkel (Sportplatz) Eigentum vom Realverband seien. Bei der Verlängerung Beekweg ist der Ausbau in Schotterbauweise vorgesehen. Die Verlängerung Hasenwinkel in Richtung Kreuzstraße wird nicht über den Flurbereinigungsplan mit eingeplant.
- Die Anfrage von Ortsratsmitglied Truhn vom 01.03.2016 aus der 17. öffentlichen Sitzung des Ortsrates wurde vom Bauhof erledigt. Der angesprochene Gully wurde gereinigt. Des Weiteren wurde im Wochenspiegel noch einmal ausdrücklich auf die Reinigungspflichten von Pferdehaltern hingewiesen.
- Zum Thema Beschwerde von Herrn Weber (Eigentümer des Grundstückes Haschweg 1) berichtet er, das sich Herr Weber beklagt habe, das der Grünstreifen im Bereich Haschweg 2 nicht mehr gepflegt wird. Bisher habe dies die dortige Grundstückseigentümerin getan.
Weiter beklagt Herr Weber die große Birke hinter seinem Grundstück. Die Birke verstopft mit ihrem Laub regelmäßig die Dachrinnen. Herr Weber bitte darum, die Birke entfernen zu lassen.
Ortsbürgermeister Könnecker merkt hierzu an, dass die Hecke auf dem genannten Grünstreifen als Projekt der Umwelt AG angepflanzt wurde. Wenn eine Reinigung der Fläche durch die Anwohner nicht stattfindet, sollte der Bereich mit in den Reinigungsplan aufgenommen werden. Des Weiteren widerspricht der Ortsrat der Fällung der oben genannten Birke.
Ortsbürgermeister Könnecker spricht noch das Thema Verkehrsberuhigung an. Aufgrund evtl. benötigter Ausgleichsflächen verweist er in diesem Zusammenhang auf die bevorstehende Beratung zu Tagesordnungspunkt 6 hin.