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Auszug - Festsetzung der Elterngebühren in den Kindertagesstätten der Gemeinde Hohenhameln ab 01.08.2018
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Ab 01.08.2018 werden die Elterngebühren und die Gebühr für Sonderöffnungszeiten für die Benutzung der Kindertagesstätten im Bereich der Gemeinde Hohenhameln nach der in der Anlage festgesetzten Sozialstaffel erhoben.
Die Geschwister-Kind-Regelung findet weiterhin bei der Abrechnung von Elterngebühren Anwendung; Sonderöffnungszeiten sind hiervon ausgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage Protokoll 12.06.2018 Elterngebühren ab 2018-2019 (80 KB) |