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Auszug - Festsetzung der Elterngebühren in den Kindertagesstätten der Gemeinde Hohenhameln ab 01.08.2018
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Ab 01.08.2018 werden die Elterngebühren und die Gebühr für Sonderöffnungszeiten für die Benutzung der Kindertagesstätten im Bereich der Gemeinde Hohenhameln nach der in der Anlage der Beschlussvorlage festgesetzten Sozialstaffel erhoben.
Die Geschwister-Kind-Regelung findet weiterhin bei der Abrechnung von Elterngebühren Anwendung; Sonderöffnungszeiten sind hiervon ausgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig