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Auszug - Bauland in Harber
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Wortprotokoll |
Verwaltungsvertreterin Bankes erläutert, dass der Bebauungsplan „Elberlah“ rechtskräftig ist. Die Wohngrundstücke sind in zwei Bauabschnitten erschlossen und vermarktet worden. Im östlichen Bereich sind zwei Grundstücke noch nicht erschlossen. Hier könnten ca. vier Bauplätze entstehen. Eine Verkaufsbereitschaft dieser Grundstückseigentümer ist nicht bekannt. Der Bodenrichtwert für Harber liegt bei 60 €/m² im Dorfgebiet und 80 €/m² im Allgemeinen Wohngebiet. Sofern der Ortsrat eine Baureife für die letzten Grundstücke im Bereich „Elberlah“ wünscht, sollten Haushaltsmittel für Grunderwerb und Erschließung beantragt werden. Nach Beratung über die zukünftige bauliche Entwicklung der Ortschaft Harber beauftragt der Ortsrat die Verwaltung, Kontakt zu bestimmten Grundstücks- eigentümern herzustellen und eine Verkaufsbereitschaft zugunsten von Wohnungsbau im alten Ortskern sowie im Bereich des Bebauungsplan „Elberlah“ festzustellen. In der nächsten Sitzung möchte sich der Ortsrat über die Festsetzungen des Flächennutzungsplanes für die Ortschaft Harber informieren. Ferner bittet er um Aufklärung, welche Mittel der Ortsrat hat, um prophylaktisch in die gestalterische Ortsbildentwicklung einzugreifen, z.B. örtliche Bauvorschriften.