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Auszug - Haushaltssicherung 2019; 1. Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln 2. Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Hohenhameln 3. Jährlicher Zuschuss an die Realverbände  

Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Gemeinde Hohenhameln Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2018/049 Haushaltssicherung 2019;
1. Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln
2. Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Hohenhameln
3. Jährlicher Zuschuss an die Realverbände
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt wird ausführlich und teilweise kontrovers und vehement geführt. Zum Teil wird die Erhöhung der Grundsteuer als zu hoch angesehen. Auch wird kritisiert, dass die Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Grundsteuer auch zur Konsolidierung des allgemeinen Haushalts der Gemeinde Hohenhameln verwendet werden sollen. Außerdem werde neben der Steuererhöhung zu wenig eingespart.


 

Beschluss:
 

  1. Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln wird mit Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben.
  2. Die Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer werden ab 01.01.2019 per Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)570 v.H.,

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)570 v.H.,

Gewerbesteuer400 v.H.

  1. Ab 01.01.2019 wird den zum 01.01. eines Jahres bestehenden Realverbänden jährlich ein Zuschuss in Höhe von 3,00 Euro/ha Verbandsfläche gezahlt.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

6

Enthaltungen:

1