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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes "Biogasanlage am Hämeler Wege", Ortschaft Harber a) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Bioenergie Harber GmbH & Co. KG b) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter c) Satzungsbeschluss d) Beschluss über die Begründung
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
- Der vorliegende städtebauliche Vertrag ist mit der Bioenergie Harber GmbH & Co. KG abzuschließen.
- Der Rat beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind gem. den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes „Biogasanlage am Hämeler Wege“, Ortschaft Harber, gem. § 10 BauGB und §§ 5 und 58 NKomVG als Satzung.
- Der Rat beschließt die Begründung zum Bebauungsplan „Biogasanlage am Hämeler Wege“, Ortschaft Harber, unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig