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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes "Biogasanlage am Hämeler Wege", Ortschaft Harber a) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Bioenergie Harber GmbH & Co. KG b) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter c) Satzungsbeschluss d) Beschluss über die Begründung   

Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Gemeinde Hohenhameln Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 16.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:22 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2016/042 Aufstellung des Bebauungsplanes "Biogasanlage am Hämeler Wege", Ortschaft Harber
a) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Bioenergie Harber GmbH & Co. KG
b) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
c) Satzungsbeschluss
d) Beschluss über die Begründung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL BrandesAktenzeichen:622-97
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Ratsherr Mertens befindet sich im Mitwirkungsverbot und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Beschluss:
 

  1. Der vorliegende städtebauliche Vertrag ist mit der Bioenergie Harber GmbH & Co. KG abzuschließen.

 

  1. Der Rat beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind gem. den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes „Biogasanlage am Hämeler Wege“, Ortschaft Harber, gem. § 10 BauGB und §§ 5 und 58 NKomVG als Satzung.

 

  1. Der Rat beschließt die Begründung zum Bebauungsplan „Biogasanlage am Hämeler Wege“, Ortschaft Harber, unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig