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Auszug - Stellungnahme im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; Antragsteller: Peiner Entsorgungsgesellschaft mbH Vorhaben: Außenlagerkonzept, Altholzlagerung und -behandlung Standort: Stedum-Bekum, Hildesheimer Straße 15   

Sitzung des Ortsrates Equord
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Equord Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 22.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckgebäude Equord, Hämelerwalder Str. 14
Ort: Mehrzweckgebäude Equord, Hämelerwalder Str. 14
2019/031 Stellungnahme im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz;
Antragsteller: Peiner Entsorgungsgesellschaft mbH
Vorhaben: Außenlagerkonzept, Altholzlagerung und -behandlung
Standort: Stedum-Bekum, Hildesheimer Straße 15
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Die Erläuterungen von Marcus Frerichs, Niederlassungsleiter und Prokurist der Fa. PEG und die Fragen der Bürger siehe Tagesordnungspunkt 2.

Ortsbürgermeister Goor erläutert den Sachverhalt.

 

Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Ortsrat folgenden geänderten Beschlussvorschlag:

 

Beschluss:

Die Gemeinde Hohenhameln erteilt ihr Einvernehmen zu dem im Sachverhalt erläuterten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unter dem Vorbehalt, dass die noch offenen Punkte und Empfehlungen aus dem übergeordneten Brandschutzkonzept vom 04.09.2015 und die Empfehlungen aus der aktuellen brandschutztechnischen Stellungnahme vom Antragsteller umgesetzt werden. Die Genehmigungsbehörde hat außerdem nach Inbetriebnahme der neuen Anlage monatlich zu überprüfen und zu veröffentlichen, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere durch Geräusch- und Staubimmissionen) tatsächlich eingehalten werden.

Die Betriebszeiten der neuen Anlage gelten mit der Genehmigung auch für die bestehende Anlage. Kein Einsatz an Sonn- und Feiertagen und zu Nachtzeiten. Der Einsatz einer Bedüsungsanlage beim Schreddern und Verladen ist verpflichtend.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig