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Auszug - Stellungnahme im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; Antragsteller: Peiner Entsorgungsgesellschaft mbH Vorhaben: Außenlagerkonzept, Altholzlagerung und -behandlung Standort: Stedum-Bekum, Hildesheimer Straße 15   

Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 24.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:58 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2019/031 Stellungnahme im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz;
Antragsteller: Peiner Entsorgungsgesellschaft mbH
Vorhaben: Außenlagerkonzept, Altholzlagerung und -behandlung
Standort: Stedum-Bekum, Hildesheimer Straße 15
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender Lauenstein informiert über die in den Ortsräten Equord und Stedum-Bekum empfohlene Ergänzung des Beschlussvorschlages. Ratsherr Berkhan erläutert seinerseits den von der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen eingereichten Vorschlag zur Änderung des Beschlussvorschlages.

 

Nach eingehender Diskussion empfiehlt der Ausschuss dem Rat, den folgenden, geänderten Beschluss zu fassen:

 


Beschluss:
 

Die Gemeinde Hohenhameln erteilt ihr Einvernehmen zu dem im Sachverhalt erläuterten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unter dem Vorbehalt, dass die noch offenen Punkte und Empfehlungen aus dem übergeordneten Brandschutzkonzept vom 04.09.2015 und die Empfehlungen aus der aktuellen brandschutztechnischen Stellungnahme vom Antragsteller umgesetzt werden. Die Genehmigungsbehörde hat außerdem nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen zu überprüfen, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere durch Geräusch- und Staubimmissionen) tatsächlich eingehalten werden. Die Ergebnisse sind monatlich zu ermitteln und zu veröffentlichen. Die Betriebszeiten der neuen Anlage gelten mit der Genehmigung auch für die bestehende Anlage. Die Bedüsungsanlage ist sowohl beim Brechen als auch beim Verladen verpflichtend einzusetzen. Außerdem sind die Betriebsflächen einer täglichen Reinigung zu unterziehen, sofern an diesem Tag ein Brechen und/oder Verladen stattfindet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig