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Auszug - Verpflichtung und Pflichtenbelehrung eines Ortsratsmitgliedes hier: Ursula Stanoßek  

Sitzung des Ortsrates Soßmar
TOP: Ö 2
Gremium: Ortsrat Soßmar Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 10.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckgebäude Soßmar, Hasenwinkel 4
Ort: Mehrzweckgebäude Soßmar, Hasenwinkel 4
 
Wortprotokoll

Mit Bezug auf § 43 NKomVG wird das Ortsratsmitglied Stanoßek auf die nach den §§ 40 bis 42 NKomVG sowie §§ 331,332,353 b und 355 des Strafgesetzbuches obliegenden Pflichten hingewiesen.

Ortsbürgermeister Könnecker verpflichtet Ortsratsmitglied Stanoßek per Handschlag gemäß § 60 NKomVG, ihre Aufgaben als Ortsratsmitglied nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

Die Erklärung über die Verpflichtung gemäß § 43 NKomVG liegt vor und wird vom Ortsratsmitglied Stanoßek unterzeichnet.