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Auszug - Bericht der Verwaltung  

Sitzung des Ortsrates Hohenhameln
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsrat Hohenhameln Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 03.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
 
Wortprotokoll

Verwaltungsvertreter Witte berichtet:

 

Das Verkehrsamt des Landkreises Peine hat in Hohenhameln im Bereich des Zimmerplatzes einen provisorischen Fußngerüberweg (Zebrastreifen) mittels Gelbmarkierung und entsprechender Beschilderung und Beleuchtung angeordnet. Die Maßnahme ist vorerst nur bis zum 01.09.2021 befristet. In dieser Zeit sollen Querungszahlen und die Verkehrsbelastung ermittelt werden.

 

Am Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln wurde nunmehr endlich ein frostsicherer Außenwasserhahn angebracht. Finanziert wurde die Anschaffung durch den Ortsrat.

 

Die „Erste-Hilfe“-Koffer in den Dorfgemeinschaftshäusern bzw. Mehrzweckgebäuden werden grundsätzlich einmal jährlich überprüft und ggfs. ergänzt. Im DGH Hohenhameln wurde der Koffer auch wieder aufgefüllt.

 

Baugebiet „Am Schildbaum“:

Zurzeit haben 300 Kaufinteressenten für 49 Bauplätze ihr Interesse bekundet. Der Erschließungsbeitrag und der Verkaufspreis werden in der Dezember Ratssitzung beschlossen, ebenso die Vergabepraxis.

 

Zum „Blitzen“ in der Straße „Hoher Weg“ teilt der Landkreis Peine, Fachdienst Straßenverkehr Folgendes mit:

r die Errichtung einer Messstelle sind neben technischen Voraussetzungen auch rechtliche zu erfüllen. Es gibt keine ausreichende rechtliche Begründung in der Straße die Geschwindigkeit zu kontrollieren, die auch einer gerichtlichen Überprüfung Stand hält.

 

 

Allein die Aussage, dass dort zu schnell gefahren wird, reicht nicht aus. Unfallgeschehen gibt es dort keines. Niemandem ist damit gedient, wenn das Gericht die Verfahren wegen unzureichender rechtlicher Begründung einstellt. Auch die Auswertung der Seitenradarmessungen lieferten keine Ausreichende rechtliche Begründung. Von daher kann zurzeit keine Überwachung der Geschwindigkeit stattfinden.

 

Teilnahme an der Verkehrsschau:

Nach den Verwaltungsvorschriften (zu § 45 Abs. 3 StVO) haben sich die Polizei und die Straßenbaubehörden zu beteiligen. Auch Träger der Straßenbaulast, die öffentlichen Verkehrsunternehmen und Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer (z. B. ADAC) sind dazu einzuladen. Weitere Personen sind nicht zugelassen.

 

Der Ortsrat wird wieder zur nächsten Sitzung des Bauaussschusses am Montag, 21.09.2020, 18.00 Uhr, in das DGH Hohenhameln eingeladen.

Themen: Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost“