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Auszug - Verpflichtung von Ausschussmitgliedern
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Wortprotokoll |
Der Ausschussvorsitzende verpflichtet die kommissarische Konrektorin Melanie Siemens als Ausschussmitglied ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu achten. Die Pflichtenbelehrung nach den §§ 40 bis 42 und 54 Abs. 4 NKomVG erfolgt durch die Unterzeichnung der entsprechenden Erklärung.