Bürgerinformationssystem
Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ost" und Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Hoher Weg II", Ortschaft Hohenhameln a) Beschluss über den Entwurf b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Nach eingehender Beratung spricht sich der Ortsrat einstimmig erneut dafür aus, dass die Verwaltung prüfen möge, ob in dem Gewerbegebiet eine geeignete Fläche für eine Skateranlage freigehalten werden kann.
Auf Anfrage von Ortsratsmitglied Cavalli teilt FBL Bothmer mit, dass die Errichtung eines Blickfanges in der Mitte des zukünftigen Kreisverkehrs erst im Rahmen der Ausführungsplanung geprüft werden kann.
Weiterhin berichtet er auf Nachfrage, dass die Deutsche Glasfaser mündlich zugesagt hat, die entsprechenden Kabel in dem Gebiet zu verlegen.
Ortsbürgermeister Liebner erkundigt sich nach den Möglichkeiten einer Versetzung des Ortsschildes vor den geplanten Kreisverkehr aus Richtung Stedum-Bekum.
FBL Bothmer erläutert, dass nach Aussage der Verkehrsbehörde auch nach Fertigstellung des Kreisverkehrs keine neue Verkehrssituation entsteht. Hierfür müsste eine neue Grundstückzufahrt zur B 494 genehmigt werden.
Beschluss:
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost“ und „Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Hoher Weg II“, Ortschaft Hohenhameln, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig