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Auszug - Errichtung einer Mobilfunkanlage in der Gemarkung Bierbergen; Abschluss eines Wegebenutzungs- und Leitungsrechtsvertrages
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Verwaltungsvertreter Brandes berichtet, dass im Rahmen des Antrages zur Errichtung einer Mobilfunkanlage in der Gemarkung Hohenhameln noch ein Wegebenutzungs- und Leitungsrechtsvertrag abgeschlossen werden muss. Über die Höhe der Nutzungsentschädigung wird noch mit der Firma verhandelt. Die Ortsratsmitglieder diskutieren den Sachverhalt.
Beschluss:
Der Ortsrat empfiehlt, einen Wegebenutzungs- und Leitungsrechtsvertrag mit der Deutsche Funkturm GmbH im Zusammenhang mit der Errichtung einer Mobilfunkanlage in der Gemarkung Bierbergen abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig