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Auszug - Entnahme von Grundwasser in der Gemarkung Clauen; 1. Antrag auf Einleitung von Wasser in einen gemeindeeigenen Graben 2. Antrag auf Verlegung einer unterirdischen Beregnungsleitung auf gemeindlichen Flächen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
FBL Bothmer weist darauf hin, dass die Anträge nach Aussage der vorliegenden Expertisen von Kommunalaufsicht und Anwaltsbüro aus rechtlichen Gründen eigentlich nicht abgelehnt werden können, da keine sachlichen Gründe hierfür vorlägen. In diesem Fall müsste der Bürgermeister mutmaßlich Einspruch gegen den Ratsbeschluss gemäß § 88 NKomVG einlegen und die Kommunalaufsichtsbehörde informieren.
Der Sachverhalt wird unter Darlegung der unterschiedlichen Aspekte kontrovers diskutiert.
Beschluss:
- Dem Antrag auf Einleitung von Wasser in einen gemeindeeigenen Graben wird zugestimmt.
- Bevor dem Antrag auf Verlegung einer unterirdischen Beregnungsleitung auf gemeindlichen Flächen zugestimmt werden kann, ist mit der Unteren Wasserbehörde des LK Peine zu klären, ob und wie die schadlose Grundwasserentnahme zwingend dauerhaft nachgewiesen werden kann. Außerdem ist sicherzustellen, dass nur die maximal genehmigte Menge entnommen wird.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig