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Auszug - Anträge der Fraktion Bündnis90/die Grünen: Trinkwasser reduzieren, Grundwasser schützen  

Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 21.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln, Clauener Straße 1 A, 31249 Hohenhameln
2021/020 Anträge der Fraktion Bündnis90/die Grünen: Trinkwasser reduzieren, Grundwasser schützen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Ratsherr Hebbelmann regt an, die unter dem zweiten Punkt des Antrages formulierte Pflicht zur Nutzung bzw. Versickerung dahingehend um zu formulieren, wonach es den Grundstückseigentümern freigestellt bleibt, wie sie mit dem anfallenden Regenwasser verfahren wollen. Dieses wird seitens des Ausschusses befürwortet.

 


Beschluss:

  • Die Versickerung von Regenwasser auf dem eigenen Grundstück bedarf gemäß Niedersächsischer Bauordnung keiner Erlaubnis oder Bewilligung, soweit es sich um Niederschlagswasser von Dach-, Hof- oder Wegeflächen von Wohngrundstücken handelt. Ebenso bedarf der Bau von Regenwassernutzungsanlagen bis 100 m³ Behältervolumen gemäß dieser Bauordnung keiner Baugenehmigung. Die Verwaltung der Gemeinde Hohenhameln wird aufgefordert, auf ihrer Website, im Hohenhamelner Kurier sowie bei der Veräerung von Baugrundstücken hierauf aufmerksam zu machen und die Empfehlungen zum umweltgerechten Umgang mit Regenwasser des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie jeweils zur Verfügung zu stellen.

 

  • Die Verwaltung der Gemeinde wird aufgefordert, zu prüfen, ob die Einleitung anfallenden Regenwassers in die öffentliche Kanalisation in künftigen Bau-, Gewerbe- und Industriegebieten weitgehend vermieden werden kann. Sofern das Ergebnis bejaht wird, sollten die zukünftigen Grundstückseigentümer darüber in Kenntnis gesetzt und ihnen freigestellt werden, ob sie anfallendes Regenwasser auf ihren Grundstücken versickern lassen, nutzen oder in den öffentlichen Kanal einleiten.

 

  • Die Verwaltung der Gemeinde wird aufgefordert, die Nutzung bzw. Versickerung von Regenwasser auf gemeindeeigenen Grundstücken/Gebäuden im Rahmen von Neubauten, Umbauten, Sanierungen zu Prüfen und bei wirtschaftlich vertretbarer Machbarkeit zu realisieren.

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung einstimmig