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Auszug - 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum; a) Beschluss über den Entwurf b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bemerkung: Die TOP 3 und 4 werden zusammen und gemeinsam mit den Ortsräten
Bierbergen und Stedum-Bekum beraten.
Dipl.-Ing. Söhrmann vom Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt in Braunschweig berichtet zunächst, dass die im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) ausgewiesenen Flächen für die Windenergie in den gemeindlichen Flächennutzungsplan zu übernehmen sind. In dem Bebauungsplan kann die Gemeinde konkretere Festsetzungen u.a. zu Anzahl und Nabenhöhe treffen. Die Entwürfe des F- und B-Planes werden anschließend eingehend erläutert. Auf die artenschutzrechtlich erforderlichen Ausgleichsflächen wird ebenfalls eingegangen.
Über die geplante Verwendung des errechneten Ersatzgeldbetrages (398.357,42 €) für den Eingriff in das Landschaftsbild wird eingehend diskutiert.
Im Anschluss informiert Herr Stark als Projektleiter der unlimited energy GmbH über die technische Planung der Windkraftanlagen. Demnach sind 5 Anlagen vom Typ Vestas V162 mit 5,6 MW und einer Nabenhöhe von 148 m vorgesehen. Der Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) soll noch in 2021 gestellt werden. Nach § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde von den Betreibern angeboten werden. Ein entsprechendes Angebot wird der Gemeinde unterbreitet.
Die Ortsräte Bierbergen und Stedum-Bekum sprechen sich dafür aus, dass diese Beträge für Maßnahmen in ihren Ortschaften verwendet werden.
Beschluss:
- Die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig