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Auszug - Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder durch den bisherigen Ortsbürgermeister
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Wortprotokoll Beschluss |
Der bisherige Ortsbürgermeister Liebner weist die Mitglieder des Ortsrates gemäß § 91 Abs. 4 Satz 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) auf ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) hin, und verpflichtet die Mitglieder förmlich, ihre Aufgaben als Ortsratsmitglieder nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Die Erklärung über die Verpflichtung liegt den Ortsratsmitgliedern vor und wird von ihnen handschriftlich unterzeichnet.
Beschluss:
Die Ortsratsmitglieder werden förmlich verpflichtet und pflichtenbelehrt.