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Auszug - Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder durch den bisherigen Ortsbürgermeister
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Wortprotokoll |
Der bisherige Ortsbürgermeister Böker belehrt die Mitglieder des Ortsrates gemäß des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) über die Pflichten.
Der bisherige Ortsbürgermeister Böker verpflichtet die Mitglieder des Ortsrates gemäß dem NKomVG, ihre Aufgaben als Ortsratsmitglieder nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Die Erklärung über die Verpflichtung liegt den Ortsratsmitgliedern vor und wird von Ihnen handschriftlich unterzeichnet.