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Auszug - Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder durch den bisherigen Ortsbürgermeister
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der bisherige Ortsbürgermeister Pannicke belehrt die Mitglieder des Ortsrates gemäß des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) über die Pflichten.
Er verpflichtet die Mitglieder des Ortsrates gemäß der NKomVG durch Handschlag, ihre Aufgaben als Ortsratsmitglieder nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Die Erklärung über die Verpflichtung liegt den Ortsratsmitgliedern vor und wird von Ihnen handschriftlich unterzeichnet.