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Auszug - Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters
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Wortprotokoll |
Für das Amt des Ortsbürgermeisters wird von Ortsratsmitglied Gahre Herr Hansgeorg Böttcher vorgeschlagen. Er wird daraufhin einstimmig per Handzeichen gewählt.
Ortsratsmitglied Böttcher nimmt die Wahl an und wird von Ortsratsmitglied Helwes gemäß § 60 NKomVG in Verbindung mit § 91 Abs. 4 und 5 NKomVG durch Handschlag verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
Anschließend übernimmt Ortsbürgermeister Böttcher wieder den Vorsitz.