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Auszug - Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder durch den bisherigen Ortsbürgermeister
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Wortprotokoll |
Ortsbürgermeister Uwe Lauenstein weist die Mitglieder des Ortsrates gemäß § 91 Absatz 4 Satz 4 NKomVG auf ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) hin und verpflichtet sie förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Eine entsprechende Erklärung liegt den Ortsratsmitgliedern vor und wird von ihnen handschriftlich unterzeichnet.