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Auszug - Sportförderungsrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln; Zuschuss zu den Bewirtschaftungskosten vereinseigener Sport- und Schützenhäuser
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Söhlke als Sprecher der Hohenhamelner Sport- und Schützenverein führt aus, dass sich innerhalb der Sport-AG darauf verständigt wurde, derzeit keine Erhöhung der zur Verteilung bereitgestellten Summe zu fordern, da bedingt durch die Corona-Lage keine belegbaren Zahlen im Bereich "Bewirtschaftungskosten" vorgelegt werden können.
Nichtsdestotrotz sollte den steigenden Preisen der Versorger über kurz oder lang aber Rechnung getragen werden.
Beschluss:
Nach den Sportförderungsrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln erhalten die förderungswürdigen Sport- und Schützenvereine für die vereinseigenen Sport- und Schützenhäuser für die Abrechnungsjahre 2021, 2022 und 2023 einen anteiligen Bewirtschaftungskostenzuschuss. Dieser Zuschuss beläuft sich auf 50% des Gesamtvolumens der Bewirtschaftungskosten aus dem Jahr 2011 und beträgt insgesamt 30.291,61 €.
Entsprechende Haushaltsmittel sind für die Jahre 2022, 2023 und 2024 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig