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Auszug - Sportförderungsrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln; Zuschuss zu den Bewirtschaftungskosten vereinseigener Sport- und Schützenhäuser  

Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Gemeinde Hohenhameln Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.01.2022 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln, Clauener Straße 1 A, 31249 Hohenhameln
2021/091 Sportförderungsrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln; Zuschuss zu den Bewirtschaftungskosten vereinseigener Sport- und Schützenhäuser
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Langenhan
Federführend:FD 11 Soziales Bearbeiter/-in: Langenhan, Maren
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:
Nach den Sportförderungsrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln erhalten die förderungswürdigen Sport- und Schützenvereine für die vereinseigenen Sport- und Schützenhäuser für die Abrechnungsjahre 2021, 2022 und 2023 einen anteiligen Bewirtschaftungskostenzuschuss. Dieser Zuschuss beläuft sich auf 50% des Gesamtvolumens der Bewirtschaftungskosten aus dem Jahr 2011 und beträgt insgesamt 30.291,61 €. 

Entsprechende Haushaltsmittel sind für die Jahre 2022, 2023 und 2024 einzuplanen.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig