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Auszug - Verpflichtung und Pflichtenbelehrung von Ortsratsmitgliedern
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Wortprotokoll |
Ortsbürgermeister Lauenstein weist das Ortsratsmitglied Nicole Langer gemäß § 91 Absatz 4 Satz 4 NKomVG auf ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) hin und verpflichtet sie förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Eine entsprechende Erklärung liegt Ortsratsmitglied Langer vor und wird von ihr handschriftlich unterzeichnet.