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Auszug - Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters
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Wortprotokoll |
Nach § 92 Abs. 1 NKomVG übernimmt Ortsratsmitglied Braatz als das an Lebensjahren älteste anwesende und hierzu bereite Ortsratsmitglied den Vorsitz.
Für das Amt der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters wird Ortsratsmitglied Lauenstein vorgeschlagen. Er wird daraufhin einstimmig zum Ortsbürgermeister gewählt. Auf Befragen erklärt er, dass er die Wahl annimmt.
Sodann übernimmt Ortsbürgermeister Lauenstein den Vorsitz.