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Auszug - 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Bierbergen a) Beratung über den Entwurf b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
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Wortprotokoll Beschluss |
Verwaltungsvertreter Brandes informiert den Ortsrat über eine verspätet eingegangene Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie. Die darin vorgetragenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Ohne weitere Diskussion empfiehlt der Ortsrat folgende Beschlüsse zu fassen.
Beschluss:
- Die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Bierbergen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.