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Auszug - 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Clauen a) Beratung über den Entwurf b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
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Beschluss |
Ortsratsbetreuer Wolters weist auf die verspätet eingegangene Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie hin, welches jedoch keine Einwände hat.
Der Ortsrat empfiehlt einstimmig lt. Beschlussvorschlag:
- Die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Clauen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.