Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2016/001
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Nach § 4 Abs. 2 Buchstabe i) Ziffer 2 der Hauptsatzung liegt die Zuständigkeit des Bürgermeisters für Geschäfte der laufenden Verwaltung bei Abschluss von Mietverträgen bei einem Höchstbetrag von 1.000 Euro/Monat. In der aktuellen Flüchtlingssituation zeigt sich, dass diese Grenze in Einzelfällen (z. B. Anmietung großer Wohnungen oder kompletter Häuser) nicht ausreichen wird. Übersteigen Mieten diesen Betrag liegt die Zuständigkeit beim Verwaltungsausschuss. Um zeitnah auf die Zuweisung von Flüchtlingen reagieren zu können ist es erforderlich, die Wertgrenze für diese Fälle zu erhöhen.
Nach §“ 76 Abs. 5 Satz 1 NKomVG kann der Verwaltungsausschuss seine Zuständigkeit in Einzelfällen oder für bestimmte Gruppen von Angelegenheiten auf den Bürgermeister übertragen.
Der Verwaltungsausschuss überträgt die Zuständigkeit bei Abschluss von Mietverträgen für Flüchtlingsunterkünfte bis zu einer Wertgrenze von 2.500 Euro/Monat auf den Bürgermeister.
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im folgenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im folgenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: