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Vorlage - 2024/086
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Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 27.08.2024 für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnquartier Am Schulzentrum“, Ortschaft Hohenhameln, die Veröffentlichung im Internet beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2024/058).
Diese erfolgte in der Zeit vom 04.09.2024 bis einschl. 04.10.2024. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 2 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 02.09.2024 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und zur Äußerung innerhalb der Veröffentlichungsfrist aufgefordert.
Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung erfasst und ggf. mit einem Beschlussvorschlag versehen.
Ein Planentwurf und die aktuelle Begründung befinden sich ebenfalls in der Anlage.
Aufgrund der zum 01.07.2024 geänderten Niedersächsischen Bauordnung sind Einstellplätze für den durch Wohnungen verursachten Bedarf nicht mehr „notwendig“. Aus diesem Grund sollte mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden, in dem dieser sich gegenüber der Gemeinde verpflichtet, je Wohneinheit der geplanten mehrgeschossigen Wohnhäuser mindestens 1 KFZ-Einstellplatz innerhalb des Plangebietes herzustellen.
- Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, in dem dieser sich gegenüber der Gemeinde verpflichtet, je Wohneinheit der geplanten mehrgeschossigen Wohnhäuser mindestens 1 KFZ-Einstellplatz innerhalb des Plangebietes herzustellen.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnquartier Am Schulzentrum“, Ortschaft Hohenhameln, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage | ||
Die Aufgabe ist | ||
freiwillig | ||
Pflichtaufgabe | ||
Diese Beschlussvorlage hat | ||
keine finanziellen Auswirkungen | ||
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Ausgabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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