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Vorlage - 2016/100
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Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 29.09.2016 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter Wittenbergshof“, Ortschaft Ohlum, gefasst (siehe Vorlage Nr. 2016/059). Die Änderung des Bebauungsplanes wird durchgeführt, um die unbeabsichtigte Abweichung von den Planfestsetzungen zu beseitigen und Rechtssicherheit für das betroffene Grundstück zu schaffen. Die Planungskosten werden zu einem Drittel von den Grundstückseigentümern übernommen, ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wurde abgeschlossen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Schreiben vom 14.10.2016 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst und dieser Vorlage beigefügt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat durch Auslegung des Planentwurfes in der Zeit vom 28.10.2016 bis 11.11.2016 stattgefunden. Während dieser Frist wurden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.
Ein Planentwurf und die Begründung sind in der Anlage beigefügt.
- Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter Wittenbergshof“, Ortschaft Ohlum, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr 750 €
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 50.000 € bei Produkt: 511100.
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: ca. 750 €
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ca. 500 € bei Sachkonto 3488001.
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: