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Vorlage - 2017/017  

Betreff: Jahresabschluss 2013 - Entlastung des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen Vorbereitung
16.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
30.03.2017 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Mit Beschlussvorlage Nr. 2017/015 wurde dem Rat der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 vorgelegt.

Nach § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten.

Bei der Prüfung der Jahresrechnung wurde festgestellt, dass im Budget „“Restbudget Produkt 111400“ der Ansatz überschritten wurde. Dem Planansatz von 149.000,00 Euro stehen Aufwendungen/Auszahlungen von 161.799,15 Euro gegenüber, so dass 12.799,15 Euro überplanmäßig verfügt worden sind. Hierüber beschließt gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 9 NKomVG der Gemeinderat. Die erforderliche Beschlussfassung ist im Entlastungsfahren nachzuholen.

Ursächlich für die Überschreitung im Budget war die Position „Sachkosten für Datenverarbeitung“ in Form der Aufwendungen für die Unterstützung des Herstellers der Haushaltssoftware bei der Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz. Die Voraussetzungen zur verpflichtenden Aufstellung eines Nachtragshaushalts haben nicht vorgelegen, so dass es sich um eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung handelt. Die Leistung war zeitlich und sachlich unabweisbar und als Deckungsmittel stehen im Budget „Unterhaltung Fachbereich 1“ ausreichend Mittel zur Verfügung. Damit liegen alle Voraussetzungen für die Zulässigkeit der überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 117 Absatz 1 Satz 1 NKomVG vor.

 

 


1. Der Rat beschließt die überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung im Budget „Restbudget Produkt 111400“ in Höhe von 12.799,15 Euro.

 

2. Der Rat erteilt dem Bürgermeister nach § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG Entlastung für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: