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Vorlage - 2017/023
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Bereits im Jahr 1956 hat die Gemeinde Stedum einen Teilbebauungsplan mit der Nr. 1 aufgestellt für die Errichtung von Betriebswohnhäusern in unmittelbarer Nähe zum Gelände der damaligen Ziegelei. Anschließend wurden südöstlich der Straße „Am Hettberg“ insgesamt 4 Wohnhäuser errichtet.
Der Sohn des Grundstückseigentümers „Am Hettberg 2“ beabsichtigt die Errichtung eines Wohnhauses auf dem gegenüberliegenden Flurstück 124/7, Flur 1, Gemarkung Stedum. Zur Klärung der Rechtslage wurden Gespräche mit dem Landkreis Peine geführt mit dem Ergebnis, dass die geplante Bebauung nur mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde Hohenhameln möglich ist, da sich das Grundstück im Außenbereich befindet. Aus diesem Grund wurde am 14.02.2017 von dem Bauinteressenten ein Antrag gestellt, die entsprechenden Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Vorgesehen ist es, die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen gewerblichen Bauflächen (G) in gemischte Bauflächen (M) zu ändern und einen neuen Bebauungsplan aufzustellen, der ein Mischgebiet (MI) ausweist. Für die Planverfahren wird es erforderlich sein, eine schalltechnische Untersuchung aufgrund der Verkehrslärmbelastung der B 494 und der Geräuschbelastung durch Gewerbelärm durchzuführen.
Mit Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes wird der alte Teilbebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Stedum aufgehoben.
- Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 39. Änderung in der Ortschaft Stedum-Bekum gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
- Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche in der Ortschaft Stedum-Bekum wird ein Bebauungsplan mit dem Titel „Hettbergsfeld“ aufgestellt.
- Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr. Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.
- Die Planungskosten hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. 20.000 EUR
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 50.000 EUR bei Produkt: 511100.
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ca.20.000 EUR bei Sachkonto 3488001.
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | _FNP Hohenhameln_39Änd Abgrenzung (174 KB) | ||||
2 | _Hettbergsfeld Gebietsabgrenzung (145 KB) |