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Vorlage - 2017/024  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Schanze", Ortschaft Soßmar
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ortsrat Soßmar Anhörung
14.03.2017 
Sitzung des Ortsrates Soßmar (offen)   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
27.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
30.03.2017 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Der Eigentümer des Grundstücks „Lange Reihe 39“ beabsichtigt die Errichtung einer Bewegungshalle für Pferde auf dem Flurstück westlich des Grabens „Schanze“ in der Gemarkung Soßmar. Diese Fläche befindet sich im Außenbereich, wobei der rechtskräftige Flächennutzungsplan dort eine Sonderbaufläche „Reitsport“ als Art der baulichen Nutzung ausweist.

Der Grundstückseigentümer hat mit Schreiben vom 01.02.2017 beantragt, einen Bebauungsplan aufzustellen, der die Flurstücke 310, 311/6 und 317/2, Flur 2, Gemarkung Soßmar, umfassen soll.

Bei einer Anliegerversammlung, die bereits am 02.11.2016 mit den angrenzenden Eigentümern stattgefunden hat, haben sich die Anwesenden dagegen ausgesprochen, dass Ihre Grundstücke mit in den Bebauungsplan einbezogen werden. Aus diesem Grund sollte ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der nur die in der anliegenden Gebietsabgrenzung kenntlich gemachten Flächen des Antragstellers berücksichtigt und ein Sondergebiet „Reitsport“ ausweist.

 

 


1. Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachten Flächen wird ein Bebauungsplan mit dem Titel „Schanze“, Ortschaft Soßmar, aufgestellt.

2. Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr. Ing. W. Schwerdt, Braunschweig

3. Die Planungskosten hat der Eigentümer des Grundstückes „Lange Reihe 39“ als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. 14.000 EUR.

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 50.000 EUR     bei Produkt: 511100.
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ca. 14.000 EUR bei Sachkonto 3488001.
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schanze Gebietsabgrenzung (131 KB)