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Vorlage - 2017/025  

Betreff: Neufestsetzung der Elterngebühren in den Kindertagesstätten der Gemeinde Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:1. FBL Meißner
2. FDL Langenhan
Federführend:FD 11 Soziales Bearbeiter/-in: Langenhan, Maren
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Vorbereitung
21.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
30.03.2017 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Die Elterngebühren für die Kindertagesstätten im Bereich der Gemeinde Hohenhameln wurden letztmalig zum 01.01.2011 neu festgesetzt.

 

Seit 2011 haben sich das Betreuungsangebot und die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändert. Durch u. a. längere Betreuungszeiten, die gestiegene Anzahl an Krippengruppen, einen gesetzlich vorgeschriebenen gestiegenen Personal-Vertretungsschlüssel, tarifliche Anpassungen bei den Gehältern sind die Kosten im Bereich "Kindertagesstätten" in den letzten Jahren erheblich gestiegen.

Der Kostendeckungsgrad aus den Elterngebühren betrug im Durchschnitt der vorliegenden Abrechnungen für 2015 bzw. 2016 21,1%. Das von der Gemeinde zu tragende Defizit im gleichen Zeitraum belief sich auf rund 909.000,00 € bzw. 45,8%.

 

Die derzeitig gültige Sozialstaffel ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Im Arbeitskreis "Kindertagesstätten" wurde sich in mehreren Sitzungen ausführlichst mit dem Thema "Neufestsetzung der Elterngebühren" mit der Maßgabe befasst, die Elterngebühren sachgerecht neu zu kalkulieren.

Im Laufe der Arbeitskreissitzungen wurden verschiedene Gebührenmodelle vorgestellt und diskutiert.

 

Am 21.02.2017 hat sich der Arbeitskreis "Kindertagesstätten" einvernehmlich für folgende Neufestsetzung der Elterngebühren ausgesprochen:

 

-          Den Elterngebühren wird weiterhin eine 6-stufige Sozialstaffel zugrunde gelegt.

-          Die Einkommensgrenzen bleiben unverändert.

-          Aufgrund der höheren Kosten in den Krippen sollen unterschiedliche Gebühren für Krippen- und Kindergartenplätze festgelegt werden.

-          Die Kindergarten-Gebühren werden "geglättet", um die derzeit unterschiedlichen Stundensätze der Betreuungszeiten auszugleichen.

-          Die neuen Kindergarten-Gebührensätze werden für die Krippengebühren um 14% angehoben.

-          Krippenkinder, die im laufenden Kindergartenjahr das 3. Lebensjahr vollendet haben, sollen aus pädagogischen Gründen bis zum Ende des Kindergartenjahres in der Krippe bleiben. Dementsprechend wird weiterhin die Krippengebühr erhoben.

-          Die Geschwister-Kind-Regelung bleibt unverändert bestehen.

-          Die Verbeitragung der Sonderöffnungszeit wird in den Beträgen entsprechend angepasst.

-          "Krumme" Beträge werden auf volle Euro-Beträge gerundet.

 

Die neuen Übersichten sind als Anlage 2 bis 4 beigefügt.

 

Bei dieser Festsetzung der Elterngebühren ergibt sich eine Mehreinnahme im Kindergartenbereich von rund 17.600,00 € pro Jahr.

Über die Elterngebühren für Krippenplätze werden Mehreinnahmen in Höhe von 20.700,00 € erzielt.

Insgesamt wird dadurch ein Mehraufkommen von 7,4% erreicht.

 

Neben der Neufestsetzung der Elterngebühren soll zudem ab 01.08.2017 die Grundlage zur Einkommensberechnung ebenfalls neu festgelegt werden. Hierzu haben die Trägervertreter zusammen mit der Verwaltung die Berechnungsgrundlage überarbeitet und die Pauschalbeträge anhand der gesetzlichen Vorgaben angepasst.

Dieser beigefügte Abrechnungsbogen (Anlage 5) ist dann ab 01.08.2017 bei der Einkommensberechnung für alle Träger bindend.

 

 

 

 


  1. Ab 01.08.2017 werden die Elterngebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten im Bereich der Gemeinde Hohenhameln nach der in Anlage 4 neufestgesetzten Sozialstaffel - getrennt nach Krippen- und Kindergartenplätzen - erhoben.

 

  1. Die Geschwister-Kind-Regelung bleibt unverändert bestehen.

 

  1. Die Verbeitragung von Sonderöffnungszeiten wird in den Beträgen den neuen Krippen- und Kindergartengebühren entsprechend angepasst.

 

  1. Darüber hinaus haben die Träger der Kindertagesstätten ab 01.08.2017 die Einkommensberechnung nach dem in Anlage 5 beigefügten Abrechnungsbogen vorzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Mehreinnahmen durch die Neufestsetzung der Elterngebühren und daraus resultierend Reduzierung des Defizites im Bereich "Kindertagesstätten".

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV 25-17 Elterngebühren Anlage 1 (78 KB)      
Anlage 2 2 BV 25-17 Elterngebühren Anlage 2 (183 KB)      
Anlage 3 3 BV 25-17 Elterngebühren Anlage 3 (183 KB)      
Anlage 4 4 BV 25-17 Elterngebühren Anlage 4 (86 KB)      
Anlage 5 5 BV 25-17 Elterngebühren Anlage 5 (1039 KB)