Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2017/029
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Im Jahr 1996 wurde letztmalig die Förderrichtlinie von jugendpflegerischen Maßnahmen geändert.
Aufgrund des langen Zeitraumes wird es als erforderlich angesehen, die Richtlinie und den Antragsvordruck zu überarbeiten, um u. a. Förderkriterien, Antragsberechtigte noch näher zu definieren und die damals nur umgerechneten Euro-Beträge zu glätten (siehe Anlage 1 und 2).
Im Haushalt sind für jugendpflegerische Maßnahmen Mittel in Höhe von 4.000,00 € eingestellt, wobei in 2015 und 2016 rund 1.300,00 € pro Jahr abgerufen wurden.
Die Neufassung der Richtlinie zur Förderung von jugendpflegerischen Maßnahmen durch die Gemeinde Hohenhameln wird beschlossen und tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.
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Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 4.000,00 € bei Produkt: 362500
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: €
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: €
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: €
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | BV 29-17 Förderrichtlinie jugendpflegerische Maßnahmen Anlage 1 (264 KB) | ||||
2 | BV 29-17 Förderrichtlinie jugendpflegerische Maßnahmen Anlage 2 (206 KB) |