Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2017/032
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Mit Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 hat der Rat am 15.12.2016 beschlossen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die bis zur Ratssitzung im März 2017 Vorschläge zur Haushaltssicherung macht. Zu den Vorschlägen der Arbeitsgruppe, die am 19.01.2017, 09.02.2017 und 09.03.2017 getagt hat, gehört der vorliegende Beschlussvorschlag:
Als freiwillige Leistung verursacht der Wochenspiegel einen jährlichen Fehlbedarf von rd. 13.200 Euro und hat einen Kostendeckungsgrad von 79,1% (Stand 2016) – jeweils ohne den in der Verwaltung entstehenden Personalaufwand für die redaktionelle Erstellung und die Verteilung.
Auf Vorschlag der Arbeitsgruppe soll der Wochenspiegel eingestellt werden. Stattdessen soll mit einem externen Anbieter ein für die Gemeinde Hohenhameln kostenneutrales Informationsblatt im 14-tägigen Rhythmus herausgegeben werden. Dafür liegt der Verwaltung inzwischen ein Angebot der Firma Gleitz GmbH vor, eine zweimal monatlich erscheinende Bürgerzeitung mit dem Zusatz „Informationsblatt mit Mitteilungen der Gemeinde Hohenhameln“ herauszugeben. Das Unternehmen würde die presserechtliche Verantwortung tragen sowie Druck, Satz und die Verteilung des Blattes in sämtliche Haushalte übernehmen. Es würde sich verpflichten, die amtlichen Mitteilungen in der nächsten Ausgabe unter einer festen Rubrik zu veröffentlichen. Dafür wird ein jährlicher Pauschalbetrag von 8.330 Euro verlangt.
Die jährliche Einsparung gegenüber dem Wochenspiegel beträgt damit rd. 4.900 Euro zuzüglich des in der Verwaltung wegfallenden Personalaufwands, der von Ausgabe zu Ausgabe variiert und ausgehend von durchschnittlich 30 Std./Woche verteilt auf drei Beschäftigte rd. 40.400 Euro beträgt.
Die Kündigungsfrist für den Wochenspiegel beträgt 6 Monate zum Jahresende; eine Kündigung ist frühestens zum 31.12.2017 möglich.
1.Der Wochenspiegel wird unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt und zum
31.12.2017 eingestellt.
2. Ab 01.01.2018 wird mit der Firma Gleitz GmbH ein Informationsblatt im 14-tägigen
Rhythmus entsprechend des anliegenden Vertrages herausgegeben.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Einsparungen erfolgen ab 01.01.2018. Durch Wegfall des bisherigen Fehlbedarfs von rd. 13.200 Euro und entstehenden Kosten von rd. 8.300 Euro werden unmittelbar ca. 4.900 Euro eingespart. Weitere Einsparungen ergeben sich im Personalbereich, indem die bisher auf redaktionelle Erstellung und Verteilung des Wochenspiegels entfallenden Stellenanteile von ca. 30 Std./Woche bzw. 40.400 Euro/Jahr entfallen oder umverteilt werden können.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 2017_32 Vertragsentwurf (498 KB) |
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